Der Punkt wurde eingehend und streckenweise kontrovers beraten.
StR Gressierer bedankte sich bei der Verwaltung für den vorgelegten Entwurf. Der Vorschlag bringt die Ziele der neuen Satzung in Einklang. Es wurden keine überzogenen Forderungen gestellt. Er hob die wichtigsten Punkte hervor. Er stimmte dem Stellplatzschlüssel für Sozialwohnungen (1,0/WE) zu. Bei Mehrfamilienhäusern sei der Schlüssel 1,5 St / Wohnungen bis 100 m² und 2 St. / Wohnungen über 100 m² richtig. Er fragte nach Sicherstellungsmöglichkeiten für die Carsharing-Modelle. Bei 2 Wohneinheiten sei kein Fahrradstellplatznachweis erforderlich. In Kindergärten würden 2-3 Fahrradstellplätze pro Gruppe ausreichen.
StRin Platzer stellte fest, dass neue Regelungen immer komplizierter werden. Sie bezweifelte eine Verbesserung durch die Neuregelung. Die vorgeschlagene Evaluierung begrüßte sie.
StR Goldner hielt die Änderung nicht unbedingt für nötig, es sei aber eine positive Entwicklung im Bereich der Sozialwohnungen und der Fahrradstellplätze erkennbar.
Er schlug folgende Aufteilung der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern vor:
Bis 50m² Wohnfläche – 1 Stellplatz
Zwischen 50m² und 100 m² Wohnfläche – 1,5 Stellplätze
Ab 100m² Wohnfläche – 2 Stellplätze
StR Lachner wies daraufhin, dass auch bei kleineren Wohnungen in der Regel zwei Autos vorhanden wären.
StR Goldner schlug daraufhin vor, bis 40m² Wohnfläche einen Stellplatz nachzuweisen.
Nach Ansicht von StR Schechner sollte den Fahrzeugen überhaupt weniger öffentliche Räume zur Verfügung gestellt werden.
Für StR Otter waren die Änderungen nicht nachvollziehbar, sie würden keine Verbesserung bringen. Maßgeschneiderte Lösungen seien über Bebauungspläne möglich. Die Leidtragenden wären nach seiner Ansicht die „Häuslebauer“. Die Regelung in § 2 Abs. 6 führt zur Verunstaltung von Straßenräumen.
StR Gressierer entgegnete, dass die Regelung die Frage der Wohnungen, die durch die Nachverdichtung entstehen, kompensieren würde. Nach seiner Ansicht ist der Nachweis von Fahrradstellplätzen erst ab 3 Wohneinheiten sinnvoll.
StR Münch war der Meinung, dass oberirdische Besucherstellplätze in Konkurrenz zur Schaffung von Wohnfläche stehen. Es sei nicht sinnvoll, den Fahrzeugen so viel Raum einzuräumen.
StR Schechner stimmte der Aussage, wonach den Fahrzeugen zu viel Raum gegeben wird zu. Allerdings stellte er fest, dass kein Besucher von Wohnhäusern in eine Tiefgarage fahren würde.
StR Goldner regte an, mehr über Parkraumbewirtschaftung nachzudenken. Man müsse die Leute auf die Parkplätze bringen die schon vorhanden sind.
StR Otter schlug vor, den Punkt entweder zu vertagen oder ganz abzulehnen, nachdem zu viele Punkte noch strittig sind.
Erster Bürgermeister fasste die Diskussion zusammen und stellte einen grundsätzlichen Konsens zum Satzungsentwurf fest. Die Stellplatzregelung für Mehrfamilienhäuser, wonach für Wohnungen bis 40m² Wohnfläche ein Stellplatz, zwischen 40 – 100m² 2 Stellplätze und ab 100 m² auch 2 Stellplätze nachzuweisen sind, wurde angenommen.
Mobilitätskonzepte müssen gesichert werden.
Eine Abstimmung erfolgte über die Anzahl der Fahrradstellplätze für Kindergartengruppen. Der weitergehende Antrag war 6 Fahrradstellplätze/Gruppe vorzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: 3: 7
Danach wurde über die Regelung 3 Fahrradstellplätze/Gruppe abgestimmt
Abstimmungsergebnis: 9: 1
Ein weiterer Abstimmungspunkt war die Frage, ob alle Gebäude einen Fahrradstellplatznachweis benötigen.
Fahrradstellplatznachweis für alle Gebäude
Abstimmungsergebnis: 3: 7
Fahrradstellplatznachweis ab 3 Wohneinheiten
Abstimmungsergebnis: 10: 0
Es soll die Regelung für Duplex-Stellplätze aufgenommen werden (1 Stellplatz entspricht 0,75 bei Duplexpark
ern)
Abstimmungsergebnis: 7: 3
Die Regelung nach § 3 Abs. 1, wonach Besucherstellplätze nicht in der Tiefgarage nachgewiesen werden dürfen wurde mit 5: 5 Stimmen abgelehnt.
Die Verwaltung wird die Satzung anhand der Beratungen und der beschlossenen Änderungen überarbeiten und voraussichtlich in der Septembersitzung des Technischen Ausschusses erneut vorlegen.