Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück FlNr. 1995/1, Gmkg. Ebersberg, Hörmannsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 20.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage vor. Das bestehende Grundstück soll mittig geteilt werden. Der geplante Neubau wird im südlichen Grundstücksteil entstehen.
Der Antragsteller möchte ein eingeschossiges Gebäude mit einem Satteldach (Dachneigung 12°) mit einer Grundfläche von ca. 21 x 10 Metern errichten. Die Zufahrt erfolgt über die südliche Ortsstraße.
Die erforderlichen zwei Stellplätze für ein Einfamilienhaus werden in einer Doppelgarage nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorbescheid zugestimmt werden, da sich in der näheren Umgebung ähnliche Baukörper befinden.
Sollte das Bauvorhaben auf diesem Grundstücksteil vom Landratsamt bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet werden, besteht die Möglichkeit z.B. eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Die Erschließung des Hinterliegergrundstücks muss gesichert sein und nachgewiesen werden.
Beschluss
1. Der Technische Ausschuss stimmt dem Vorbescheid einstimmig
zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen, vorausgesetzt die Erschließung des hinter liegenden Grundstücks ist gesichert und nachgewiesen.
2. Gegebenenfalls wird – nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages – der Einleitungs- bzw. Auslegungsbeschluss für die o.g. Satzung gefasst. Die Kosten hierfür hat der Bauwerber zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 11:00 Uhr