Kindertagesstätten; Anpassung der Betreiberverträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 15.11.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Einführung des neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes im Jahr 2005 wurden die Betreiberverträge mit den einzelnen Trägern der Ebersberger Kinderbetreuungseinrichtungen neu gefasst und eine jeweils 100% Defizitübernahme vereinbart. Voraussetzung für die volle Übernahme eines ungedeckten Betrages ist dabei die Einhaltung eine Untergrenze von 1 : 9,5 für den Anstellungsschlüssels. Im Fall einer Unterschreitung des Schlüssels werden Fehlbeträge insoweit nicht übernommen. Mit dieser Regelung sollte einerseits die Finanzierung einer allzu umfangreichen Personalausstattung der Einrichtungen durch die Stadt verhindert, andererseits den Trägern jedoch eine flexible Personalplanung ermöglicht werden.
Zum damaligen Zeitpunkt galt ein gesetzlicher Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 12,5; empfohlen wurde der Schlüssel 1 : 11.
Die Entwicklung in der Praxis hat inzwischen zu einer Absenkung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanstellungsschlüssels auf 1 : 11 und zu einer Empfehlung von
1 : 10 geführt.
Die Ebersberger Einrichtungsträger zeigen sich nach wie vor sehr dankbar für das Entgegenkommen der Stadt durch die Zusage einer 100 %-ig en Defizitübernahme und die Vereinbarung eines erweiterten Korridors für den Anstellungsschlüssel. In den letzten Jahren zeigen sich jedoch zunehmende Schwierigkeiten bei der Einhaltung dieses vereinbarten Anstellungsschlüssels. Die noch immer vorhandenen Probleme bei der Personalgewinnung erschweren häufig das Finden von fachlich geeignetem Ersatz- oder Vertretungspersonal, das für den Erhalt der Qualität in den Einrichtungen unverzichtbar ist, und zwingen die Träger oftmals zum Abschluss von im Umfang weiterreichenden bzw. unbefristeten Verträgen, die dann zu einer Verbesserung des Anstellungsschlüssels und damit Unterschreitung der Untergrenze des Korridors führen.
Dies hat in den vergangenen Jahren mehrmals dazu geführt, dass das von der Stadt zu übernehmende Defizit für verschiedene Einrichtungen gekürzt werden musste.
Im Sinne der Erhaltung der hohen Qualität in den Ebersberger Einrichtungen bitten die Träger deshalb um eine Anpassung des vereinbarten Anstellungsschlüssels in den Betreiberverträgen. Vorgeschlagen wird eine Verbesserung auf 1 : 8,5.
Allen Ebersberger Einrichtungen kann seitens der Verwaltung eine stets angemessene und wirtschaftliche Betriebsführung und ein verantwortungsbewusster Umgang bei der Personalausstattung bescheinigt werden. Die in den vergangenen Jahren – entsprechend den Verträgen - notwendigen Kürzungen hielten sich in absoluten Zahlen im mittleren fünfstelligen Bereich.
Durch die gewünschte Anpassung des Korridors für den Anstellungsschlüssel könnte die bei Abschluss der Verträge beabsichtige Unterstützung der Träger durch das Ermöglichen einer flexibleren Personalplanung mit einem „Puffer“ für den Anstellungsschlüssel wieder erreicht werden. Damit würde insbesondere die Erhaltung der fachlichen Qualität der Einrichtungen unterstützt.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die bestehenden Betreiberverträge mit den Ebersberger Kinderbetreuungseinrichtungen anzupassen und dort den verpflichtend einzuhaltenden Korridor für den Anstellungsschlüssel auf 1 : 8,5 bis 1 : 11 zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2019 11:23 Uhr