Auf dem Grundstück FlNr. 840, Gemarkung Ebersberg soll ein Personalwohngebäude für Klinikpersonal mit 22 Wohneinheiten in Modulbauweise errichtet werden.
Das Vorhaben wird im Auftrag der WBEgkU Ebersberg ausgeführt. Das Bauvorhaben wurde zuletzt anlässlich des gemeinsamen Workshops zwischen Kreis- und Strategieausschuss und Technischen Ausschuss angesprochen.
Folgendes ist geplant:
Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten
Maße 28,36 m x 15,98 m (breiteste Stelle)
Bruttogrundfläche 374,21 m²
Höhe 9,40 m
Das Gebäude liegt, von der Pfr.-Guggetzer-Str aus gesehen um 78 cm tiefer, so dass vom Straßenniveau aus einer Höhe von 8,62 m vorhanden ist.
Anzahl der Vollgeschosse 3
Wohnfläche 744 m²
(22 Mieteinheiten)
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 vom März 1950. Dieser Bebauungsplan setzt für das Grundstück FlNr. 840 und alle anderen Grundstücke eine Baugrenze zur Pfarrer-Guggetzer-Straße im Abstand von sieben Metern zur Straßenbegrenzungslinie fest. Diese Baugrenze ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bislang bei keinem Vorhaben eingehalten worden. Der Bebauungsplan ist aufgrund der heutigen Gegebenheiten nicht mehr umsetzbar und entspricht auch aus heutiger Sicht nicht mehr den städtebaulichen Zielsetzungen für diesen Bereich. Die Verwaltung geht daher von der Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes aus. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen, da das Grundstück im Innenbereich liegt und eine Baulücke darstellt.
Vorhaben im Innenbereich müssen sich sowohl nach Art und Maß, der Bauweise, und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Weiterhin muss die Erschließung gesichert sein (§34 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Das Gebiet, in dem das Grundstück liegt, ist entlang der Pfarrer-Guggetzer-Straße (nördlich und südlich) geprägt von Nutzungen der Kreisklinik bzw. von Nutzungen die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreisklinik stehen. Südlich des Baugrundstücks liegen die Gebäude der Klinik, westlich befindet sich das Strahlentherapiezentrum und östlich grenzen zunächst die Haggenmillerstraße und danach das Parkhaus der Kreisklinik an. Nördlich des Baugrundstücks ist ein Wohngebiet mit Doppelhaus- und Einzelhausbebauung anzutreffen.
Das Vorhaben dient der Unterbringung (Wohnen) von Personal der Kreisklinik. Die Nutzung steht somit im engen Zusammenhang mit dem Krankenhaus und stellt auch keinen Widerspruch zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung dar. Das Vorhaben fügt sich demnach nach der Art der Nutzung in der näheren Umgebung ein.
Das Gebäude fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Größenvergleichbare Gebäude sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden.
Von der Bauweise her fügt sich das Gebäude ebenfalls ein. In der maßstabsbildenden Umgebung sind sowohl Einzelhaus- als auch Doppelhausbebauung vorhanden. Das gegenständliche Vorhaben hat ein Einzelhaus zum Inhalt. Die Anforderungen an die Bauweise sind damit erfüllt.
Auch nach der überbaubaren Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben ein. Entlang der Pfarrer-Guggetzer-Straße ist eine faktische Baulinie nicht erkennbar. Das Parkhaus grenzt unmittelbar an den Gehweg. Die erforderlichen Abstandsflächen können bis auf die Westseite eingehalten werden. Dort kommen die Abstandsflächen aufgrund der grenzständigen Lage des Gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 840/8, Gemarkung Ebersberg zu liegen. Dieses Grundstück steht ebenfalls im Eigentum des Landkreises. Hier müsste eine Abweichung erteilt werden. Die Abstandsflächen nach Norden, zur angrenzenden Wohnbebauung sind eingehalten.
Für das Vorhaben werden, nach dem es sich um eine Einrichtung zur Unterbringung von Klinikpersonal handelt, gem. Ziff. 1.5 der Anlage zur Stellplatzsatzung 12 Stellplätze (je 2 Betten 1 Stellplatz) erforderlich. Diese sind vom Antragsteller bzw. vom Klinikbetreiber noch nachzuweisen.
Vorbehaltlich eines schlüssigen Stellplatznachweises schlägt die Verwaltung vor, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.