Widmung eines Verbindungsweges;
Widmung des Verbindungsweges zwischen der von-Scala-Straße und der Münchener Straße zum Eigentümerweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Bebauung des Grundstückes FlNr. 824/2, Gmkg. Ebersberg, an der Münchener Straße hat sich der Bauträger (Fa. Praml-Bau GmbH) mit Vereinbarung vom 20.11.2013 verpflichtet, entlang der östlichen Grundstücksgrenze einen 2,50 m breiten Weg von der von-Scala-Straße zur Münchener Straße herzustellen.
In der gleichen Vereinbarung hat die Fa. Praml-Bau GmbH die Zustimmung für sich und seine Rechtsnachfolger zur Widmung dieses Weges zum Eigentümerweg i.S. des Art. 53 Nr. 3 BayStrWG erklärt.
Der 83 m lange Weg ist zwischenzeitlich benutzbar hergestellt und erhielt die FlNr. 824/73, Gmkg. Ebersberg. Die Widmung kann daher verfügt werden.
Da der Weg Stufen aufweist, ist die Widmung auf den Fußgängerverkehr zu beschränken.
Straßenbaulastträger sind gem. Art. 55 BayStrWG die jeweiligen Eigentümer des Weges.
Diskussionsverlauf
StR Schechner war bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht anwesend.
Beschluss
Der Technische Ausschuss beschließt, den 83 m langen Verbindungsweg FlNr. 824/73, Gmkg. Ebersberg, beginnend an der von-Scala-Straße (FlNr. 824/19, Gmkg. Ebersberg) und endend an der Einmündung in den Gehweg an der Münchener Straße (FlNr. 815/4, Gmkg. Ebersberg) als Eigentümerweg gem. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ zu widmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr