Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Abschluss von Gestattungsverträgen für das Verlegen von privaten Stromkabeln in öffentlichen Straßen und Wegen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Anbindung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen an das Stromnetz erfolgt per Erdverkabelung. Hierfür werden private Stromkabel in öffentlichen Straßen und Wege verlegt. Dazu ist ein Gestattungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Markt Eggolsheim zu schließen. 
Der Bayerische Gemeindetag hat seinen Mitgliedern einen Mustervertrag zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hat anhand dieses Mustervertrages einen Vertragsentwurf ausgearbeitet. Dieser ist als Anlage beigefügt.

Für die Benutzung der Straßen und Wege für das Stromkabel sowie für die Errichtung einer Übergabestation auf öffentlichem Grund kann die Gemeinde vom Anlagenbetreiber ein Entgelt verlangen. 
Für die Höhe des Entgeltes gibt es vom Bayerischen Gemeindetag keine Vorgabe. Der Markt Eggolsheim hat daher bei den umliegenden Gemeinden angefragt, in welcher Höhe das Entgelt für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege erhoben wird:

Entgelt für Leitungskabel
Übergabestation
Markt Hirschaid
einmalig 5,00 € / lfd. Meter
einmalig 1.500,00 €
Gemeinde Poxdorf
einmalig 6,00 € / lfd. Meter
keine Angabe
Gemeinde Obertrubach
einmalig 5,00 € / lfd. Meter
keine Angaben
Gemeinde Mintraching
jährlich 2,00 € / lfd. Meter
für 20 Jahre
keine Angabe

Die angefragten Gemeinden erheben überwiegend ein einmaliges Entgelt für das Verlegen des Leitungskabels für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Lediglich die Gemeinde Mintraching erhebt das Entgelt jährlich (für einen Zeitraum von 20 Jahren). 

Bei der festzusetzenden Höhe von € pro laufenden Meter muss auch berücksichtigt werden, dass bei den Anlagen außerhalb der privilegierten Flächen im Gemeindegebiet (z.B. in Kauernhofen oder Drügendorf) auf Grund fehlender Einspeise-Infrastruktur teils kilometerlange Kabeltrassen gezogen werden müssen. 
Beispielrechnung Kauernhofen: 1,8 km x 6 € / lfd. Meter (einmalig) = 10.800 € (Gesamtaufwand)
Beispielrechnung Mintrachting: 1,8 km x 2 €  = 3.600 € x 20 Jahre = 72.000 € (Gesamtaufwand)

Aus Sicht der Verwaltung ist deshalb im Hinblick auf die Gebühr der abgefragten Gemeinden und der infrastrukturellen Problematiken bei PV-Anlagen im Hinterland des Gemeindegebietes, ein einmaliges Entgelt in Höhe von 6,00 € / lfd. Meter Leitungskabel als verhältnismäßig anzusehen. 

Der Marktgemeinderat bittet die Verwaltung um zusätzliche Informationen hinsichtlich der Findung eines angemessenen Entgeltes. Der Tagesordnungspunkt soll in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung kommen.

Datenstand vom 20.03.2024 17:19 Uhr