Aufgrund der fortgeltenden Kreditgenehmigung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 2.492.500,00 Euro muss die bereits beschlossene Haushaltssatzung 2025 in neuer Fassung beschlossen werden. Der Kreditbedarf minimiert sich auf 917.900,00 Euro.
des Marktes Eggolsheim für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung:
§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 20.639.500,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 17.121.500,00 €
festgesetzt.
§ 2 – Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird unter Berücksichtigung fortgeltender Kreditgenehmigungen aus den Vorjahren auf 917.900,00 € festgesetzt.
§ 3 – Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4 – Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.400.000,00 € festgesetzt.
§ 5 – Sonstige Festsetzungen
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6 – Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Eggolsheim, den __.__.2025
gez.
Claus Schwarzmann
1. Bürgermeister