Für die Änderung des Bebauungsplans „Sonnleiten“ mit Deckblatt Nr. 14 wurde in der Zeit von 19.01.2021 bis 22.02.2021 im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach §13 a BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, SG technischer Umweltschutz v. 02.02.2021:
Keine Äußerung
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 17.02.2021:
Der Kompensationsfaktor wird unter Heranziehung zusätzlicher Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die befestigten Flächen auf 0,3 und für den Bereich des Feldgehölzes und der Gartenfläche auf 0,9 festgelegt.
Die Pflanzqualität der Hecke wird entsprechend der Empfehlung festgelegt.
Die Trockenmauer wird im Plan deutlicher dargestellt und beschrieben (Zementierung wird ausgeschlossen) und ist Teil der Ausgleichsfläche.
Eine Einzäunung der Ausgleichsfläche wird ausgeschlossen.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 15 : 0
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 22.02.2021:
Zu Punkt 3 b) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen wurden direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, eine erneute Auslegung wird deshalb nicht durchgeführt.
Abstimmung: 15 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.