Bauantrag Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Marktplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 01.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauantrag für jeweils eine Teilfläche der Fl.Nrn. 254 und 253/1 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Marktplatz. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Deckblatts Nr. 3 zum Bebauungsplan Marktplatz. Die Bauherren erklären gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, dass sie die künftigen Festsetzungen für sich und ihre Rechtsnachfolger anerkennen.
Das Gebäude ist auf der Westseite und der Südseite direkt an die zukünftige Grundstücksgrenze angebaut (neue Marktplatzfläche) und kann entsprechend den Brandschutzabstand von insgesamt 3,50 m zur Grundstücksgrenze gem. Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayBO nicht einhalten. Für das Bauvorhaben ist deshalb eine Übernahme dieser Abstandsfläche durch die Gemeinde erforderlich.
Das Vorhaben befindet sich außerdem im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und bedarf einer Erlaubnis gem. § 145 Abs. 1 BauGB.
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sowie der Übernahme des Brandschutzabstands und der sanierungsrechtlichen Erlaubnis zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2021 14:52 Uhr