Antrag auf Ausnahme von § 4 BauNVO für Nutzungsänderung der Garage als Büro für Getränkehandel


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 08.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf den Marktgemeinderatsbeschluss zu TOP 12 vom 06.05.2021 wird verwiesen.
Der beantragte Getränkehandel entspricht keinem gem. § 4 BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen, der Versorgung des Gebiets dienenden nicht störenden Handwerksbetrieb. Die Bauherren beantragen deshalb die ausnahmsweise Zulassung als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.
Der Bauausschuss schlägt vor, die Ausnahme zuzulassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
MGR Fröhler wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.

Datenstand vom 06.08.2021 08:06 Uhr