Befristung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets "Ortskern Eging a.See"


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 04.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2007 wurde die Verpflichtung eingeführt, die Geltungsdauer von Sanierungssatzungen zu befristen. Für zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Satzungen muss bis 31.12.2021 per Gemeinderatsbeschluss eine Geltungsdauer festgelegt werden.

Beschluss

Da die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich noch nicht abgeschlossen sind, beschließt der Marktgemeinderat, die Geltungsdauer der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Ortskern Eging a.See“ sowie deren 1. und 2. Änderungssatzung gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 15 Jahre zu befristen. Gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB kann diese Frist durch Beschluss verlängert werden.
Die Frist beginnt mit Bekanntmachung dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 08:44 Uhr