Änderung des Bebauungsplanes „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß §4a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat die Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und die Änderung des Bebauungsplanes „SO Pullman Ferienpark“ mittels Deckblatt Nr. 14 beschlossen. Seitens des Planungsbüros wurden die vorgebrachten Stellungnahmen, wie beschlossen, im Deckblattentwurf Nr. 14 in der Fassung vom 06.04.2023 eingearbeitet.
Aufgrund der gefassten Beschlüsse und der damit verbundenen Änderungen bzw. Ergänzungen muss eine erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgen. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hingewiesen.
Der Bauausschuss billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 06.04.2023 und schlägt vor, die erneute Auslegung gemäß § 4a BauGB durchzuführen, da im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB weitere Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden.
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, billigt den geänderten Entwurf des Deckblattes Nr. 14 zum Bebauungsplan „SO Pullman Ferienpark“ in der Fassung vom 06.04.2023 und beschließt die erneute Auslegung gemäß § 4a BauGB durchzuführen, da im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB weitere Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden.
Der Marktgemeinderat beschließt, das Bauleitplanverfahren weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7
Datenstand vom 09.05.2023 08:12 Uhr