Standesamtliche Eheschließungen des Standesamtsbezirks Eging a.See: Widmung der Räume des neuen Rathauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Durch den Neubau des Rathausgebäudes entstehen im Standesamtsbezirks Eging a.See zwei neue Räume zur Eheschließung, nämlich das neue Trauzimmer sowie der neue Bürgersaal, welche durch den Marktgemeinderat gewidmet werden müssen. 

Die Räume selbst müssen sowohl in ihrer Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen. (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz) Die neuen Räume entsprechen diesen Voraussetzungen vollumfänglich. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Eging a.See widmet die Räume des neuen Rathauses (Trauzimmer, Bürgersaal) im Rahmen eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes als offizielle Trauungsorte des Standesamtsbezirks Eging a.See. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2024 08:15 Uhr