Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt 22 wurde in der Zeit von 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und in der Zeit von 29.06.2023 bis einschließlich 01.08.2023 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde folgender Einwand vorgebracht:
Abwägung zu den vorgebrachten Einwänden:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging a.See zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Passau, Abteilung 7 Städtebau
- Regierung von Niederbayern
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- AWG Donau Wald
- Deutsche Telekom AG
- Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
- Vermessungsamt Vilshofen
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung zur Stellungnahme:
zu 3a:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Fläche im Deckblatt gemäß der Nutzung als öffentlicher Parkplatz dargestellt und die Begründung entsprechend ergänzt wird.
zu 3b:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird festgestellt, dass die genannten Flächen im Bebauungsplan Sommerau bereits als Mischgebietsflächen mit zugehörigen Baufenstern festgesetzt sind. Eine Befragung der Eigentümer im Jahr 2019 ergab keine Resonanz. Der Gesetzgeber stellt den Kommunen derzeit keine weiteren rechtlichen Mittel zur Baulandmobilmachung zur Verfügung. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Vermutungen über mögliche zukünftige Absichten der Eigentümer sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung.
zu 3c:
Der Hinweis wird zur vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Seitens der Gemeinde wird eine Überbauung des Bereichs der ehemaligen Hausmülldeponie ausgeschlossen. Dieser heutige Grünzug, der sich in Richtung Westen verbreitert, wird deshalb erhalten bleiben. Weiterhin mangelt es auch im Rest des Ortsbereichs nicht an innerörtlichen Grünzügen.
zu 3d:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Größe der Fläche in der Begründung angegeben wird.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3d soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 die Abwägungen zu den Ziffern 3a – 3d soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 :0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Landratsamt Passau – SG 53 Wasserrecht
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau – SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau – SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Bayernwerk AG
Abwägung zur Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird vollumfänglich zur Kenntnis genommen, sie begründet jedoch keine Änderung des gegenständlichen Bauleitplanungsentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung. Auf die nachfolgende Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird deshalb verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 22 dahingehend keine Änderungen vorzunehmen.
Abstimmung: 13 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 22 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.