Antrag Änderung des Bebauungsplans "Marktplatz" mittels Deckblatt Nr. 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 4
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 01.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag für die Grundstücksfläche Fl.Nr. 276, Gemarkung Eging a.See, umfasst die Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Mit dem Deckblatt Nr. 5 soll eine Umplanung auf der vorgenannten Grundstücksfläche ermöglicht werden. Hierbei soll eine Verschiebung des bestehenden Baufensters für ein Einfamilienwohnhaus in Richtung Süden, hinein in die derzeit festgesetzte Ausgleichsfläche, erfolgen.
Bei einem Ortstermin zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Passau wurde das Grundstück in Augenschein genommen. Hierbei wurde seitens der Fachstelle signalisiert, dass eine Umplanung mittels Deckblatt befürwortet werden kann, soweit für das Baufenster in der bestehenden Ausgleichsfläche ein entsprechender anderweitiger Ausgleich geschaffen werden kann.
Die Antragsteller übernehmen alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen und Beiträge nach KAG. Zudem übernehmen die Antragsteller alle Kosten, die womöglich für eine Umlegung der bestehenden Kanalleitungen bzw. Wasserleitungen erforderlich werden können und sichern der Gemeinde Eging a.See die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für diese Leitungen zu.

Der Bauausschuss hat sich vor Ort ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten sowie der bestehenden Gebäude und der dort verlegten öffentlichen Kanalleitung gemacht. 
Es wurden verschiedene Vorschläge, wo eventuell ein Gebäude zum Stehen kommen könnte, diskutiert. Die entsprechende Abwägung hierzu, erfolgte jeweils unter Berücksichtigung der topographischen Lage des Grundstücks sowie der vorhandenen Kanalleitung und der Bestandsgebäude. 
Genaustens beurteilt wurde vor Ort auch das bestehende Baurecht, das im rechtsgültigen Bebauungsplan mit einem Baufenster festgesetzt wurde. 
Der Bauausschuss fasste vor Ort zusammen, dass hier aufgrund der Zufahrtssituation, der bestehenden Schmutzwasserkanalleitung und der topographischen Lage der Grundstücksfläche, eine Verschiebung des Baufensters im Rahmen einer Bebauungsplanänderung sehr problematisch anzusehen ist.

Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 5 aufgrund der Begehung vor Ort und der hier festgestellten Problematiken, nicht zu befürworten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 5 aufgrund der Begehung des Ausschusses vor Ort und der hier festgestellten Problematiken, nicht zu befürworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2024 11:34 Uhr