Bebauungsplan "Neugestaltung Modellfluggelände MFC Egling e.V.";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
202501. Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Ergebnisse der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe Einzelabwägungen) wurden bei der Ausarbeitung der Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung mit Umweltbericht) zum Entwurf des Bebauungsplanes „Neugestaltung Modellfluggelände MFC Egling e.V.“ entsprechend berücksichtigt. Nach Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Neugestaltung Modellfluggelände MFC Egling e.V.“ durch den Gemeinderat, sind die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung / erneuten Beteiligung sind die in diesem Zusammenhang eingehenden Stellungnahmen wiederum vom Gemeinderat zu behandeln und zu würdigen.
Beschluss
- Der Gemeinderat der Gemeinde Egling a.d.Paar billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neugestaltung Modellfluggelände MFC Egling e.V.“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 11.02.2025.
- Zum Entwurf des Bebauungsplanes „Neugestaltung Modellfluggelände MFC Egling e.V.“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2025 11:00 Uhr