Bauvoranfrage für den Neubau von 4 Doppelhaushälften mit Garagen - Anhörung zum gemeindlichen Einvernehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4/2023. Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
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Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 4/2023. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauvoranfrage für den Neubau von 4 Doppelhaushälften mit Garagen - Anhörung zum gemeindlichen Einvernehmen

Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeinde Erdweg beabsichtigt weiterhin das geplante Baugrundstück im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens städtebaulich geordnet zu entwickeln. Dieser Planbereich soll nach Möglichkeit die Flurstücke 377, 378, 378/1, 378/2, 378/3, 378/4, 378/5 und 378/6 umfassen. Die nachfolgenden Gründe zeigen aus Sicht der Gemeinde die dringende Notwendigkeit eines Bebauungsplanes.
  • Bei einer Errichtung der geplanten Doppelhäuser ist die Situation der Zufahrt ungewiss. Dies gilt vor allem für die Grundstücke mit den Fl. Nr. 378/6, 378/3, 378/2 und 378/1. Es würden sog. Helikoptergrundstücke entstehen.
  • Die Folge ist eine unkontrollierte Bebauung nach Abriss der bestehenden Halle auf dem Flurstück 378. 
  • Dagegen wird mit einem Bebauungsplan das Ortsbild gewahrt.
  • Die südlichen Teile der geplanten Doppelhäuser liegen eindeutig im Außenbereich. Durch eine Verschiebung der Gebäude in Richtung Norden (Innenbereich) wäre die dienstbarkeitrechtlich gesicherte Zufahrt zum Grundstück, Fl. Nr. 378/1 nicht mehr möglich. 
  • Ferner liegen für die geplanten Doppelhäuser keine Entwässerungspläne vor. Dadurch ist eine genaue Beurteilung bezüglich der Entwässerung nicht möglich. 
  • Die o.g. Grundstücke befinden sich im Besitz verschiedener Eigentümer. Bei der Genehmigung der geplanten Bebauung werden die Eigentümer der Hinterliegergrundstücke benachteiligt. Somit würde eine Ungleichbehandlung vorliegen. Durch einen Bebauungsplan wird dem entgegengewirkt. Die Gemeinde Erdweg verstößt damit auch nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
  • Zudem weist der Flächennutzungsplan für das betreffende Grundstück den Charakter eines Mischgebietes nach § 6 BauNVO aus. Durch eine zunehmende Wohnbebauung besteht die Gefahr das dieser Gebietscharakter verloren geht. 

Abschließend möchte die Gemeinde Erdweg an dieser Stelle noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass mit einer Überplanung des Quartiers die Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden sollen. Die Verhinderung eines Bauvorhabens ist nicht beabsichtigt. 

Aufgrund der bisherigen Themen, insbesondere hinsichtlich der Gespräche mit dem Landratsamt, bat die anwesende Bauwerberin, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht kurz zu erläutern. Der 1. Vorsitzende informierte, dass grundsätzlich kein Rederecht erteilt wird, allerdings in diesem außerordentlichen Einzelfall dies zugelassen werden könnte. Der 1. Vorsitzende ließ die Zulassung des Rederechts durch den Gemeinderat abstimmen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschloss, der Bauwerberin eine Rederecht hinsichtlich einer kurzen Stellungnahme zum Sachverhalt zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschloss, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 17:15 Uhr