Tekturantrag zur Erweiterung einer Maschinenhalle, Fl. Nr. 418, Gem. Eisenhofen.
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem o.g. Baugrundstück die Tektur der Erweiterung seiner Maschinenhalle. Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Zudem muss eine ausreichende Erschließung vorhanden sein.
Der Bauwerber beantragte am 18.02.2022 – Baubuch-Nr. der Gemeinde Erdweg 12/2022 – die Erweiterung seiner bestehenden Maschinenhalle. Das Landratsamt Dachau genehmigte diesen Antrag – Aktenzeichen 41/BV220331 – am 25.10.2022.
Der nunmehr eingereichte Tekturantrag wurde notwendig, da es Unterschiede zwischen dem Eingabeplan und der Einmessbescheinigung gibt.
Außenmaße laut Eingabeplan aus 2022: LxB 15,50 x 20,00 m
Außenmaße laut Einmessbescheinigung: LxB 15,60 x 20,34 m
Die bestehende Wandhöhe von 5,90 m sowie die Neigung des Satteldaches von 25° bleiben von der Tektur unberührt.
Die notwendigen Abstandsflächen, entsprechend der örtlichen Satzung,werden auf dem Baugrundstück dargestellt. Die bauliche Anlage liegt zum einen an dem öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Fl. Nr. 417 und zum anderen an der Kreisstraße DAH 17. Somit ist eine Ausreichende Erschließung im Sinne des § 35 Absatz 1 BauGB gesichert.