Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 samt Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2/2024. Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 2/2024. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass der Haushalt 2024 in drei Ausschusssitzungen vorberaten wurde. Durch den Finanzausschuss am 12.12.2023 und 08.02.2024 und in einer gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftsausschuss und Bau-, Umwelt und Energieausschusssitzung am 22.01.2024. Die in den drei Sitzungen besprochenen Änderungen wurden in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Ferner wurden noch redaktionelle Änderungen und Korrekturen vorgenommen

  1. Haushaltsdaten:

Volumen Verwaltungshaushalt
          14.776.800 € 
Zuführung zum Vermögenshaushalt
               710.700 € 
Mindestzuführung (ordentliche Tilgungen)
               166.500 € 
  
Volumen Vermögenshaushalt
           8.217.700 € 
Darlehensaufnahme
5.000.000 €
Schuldentilgung:
  • ordentlich
  • außerordentlich
              166.500 €
1.150.000 €
Zuführung an die allgemeine Rücklage
           2.376.500 € 
  
Gesamthaushalt
         22.994.500 € 

Der gesetzlichen Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 KommHV wird im Haushalt 2024 nachgekommen. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt erfolgt in Höhe von 710.700 €.

  1. Wichtige Kennzahlen Verwaltungshaushalt:

Einnahmen:
Einkommensteueranteil
5.578.000 €
Schlüsselzuweisung
1.624.496 €
Grundsteuer A
  63.000 €
Grundsteuer B
600.900 €
Gewerbesteuer
1.440.700 €
Finanzzuweisung
116.800 €
Einkommenssteuerersatz
446.200 €
Anteile an der Grunderwerbsteuer
100.000 €
Anteile an der Umsatzsteuer
190.900 €
Entwässerungsgebühren
960.000 €
Konzessionsabgabe
140.000 €
BayKiBiG Förderung
1.429.618 €
Kindergartengebühren
386.500 €

Ausgaben:
Kreisumlage
3.900.400 €
Personalkosten
4.702.500 €
Unterhalt Grundstücke und baulichen Anlagen
234.500 €
Unterhalt sonstiges unbewegliches Vermögen
484.500 €
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
277.700 €
Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung usw.)
437.900 €


  1. Wichtige Kennzahlen Vermögenshaushalt:

Wesentliche Einnahmen:
Darlehensaufnahme
5.000.000 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
710.700 €
Erschließungs- und Herstellungsbeiträge
155.000 €
Zuwendungen vom Land/Investitionspauschale
1.648.200 €

Wesentliche Ausgaben:
Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung
1.057.000 €
Wärme und Energieplanung
50.000 €
Tilgung von Krediten
166.500 €
Außerordentliche Tilgung von Krediten
1.150.000 €
Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens
28.700 €
Feuerwehrwesen
350.400 €
Kinderhaus St. Paul
1.234.000 €
Gemeindliche Kinderhäuser
20.600 €
Gemeindemobil
61.000 €
Zuschüsse Vereine
132.500 €
Straßenbeleuchtung LED Umrüstung
298.300 €
Mehrparteienhaus Eisenhofen
1.000.000 €
Zuführung an allgemeine Rücklage
2.376.500 €

  1. Besonderheiten
  • Kreditaufnahme zur Finanzierung Wohnungsbau Eisenhofen in Höhe von 2,3 Mio. € geplant. rentierliche Schulden
  • Kreditaufnahme (Umschuldung Kassenkredit) zur Zwischenfinanzierung der noch nicht ausbezahlten Förderungen in Höhe von 2,7 Mio. €. Unter anderem sind bei Investitionsmaßnahmen (Kinderhäuser Walkertshofen und Eisenhofen) unabsehbare Deckungslücken entstanden, die über den Kassenkredit nicht gestemmt werden können. Zudem ist die Zwischenfinanzierung per Kredit wirtschaftlicher als Kassenkredit und für die Liquidität der Gemeinde Erdweg unabdingbar.
  • Aufgrund der Zwischenfinanzierung und der Darlehensaufnahme für das Wohnbauprojekt Eisenhofen erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage i.H.v. 2.376.500 €.

  1. Ausblick
Die dringend notwendigen Investitionsmaßnahmen (z. B. im Bereich Abwasser) in Verbindung mit der Schuldenentwicklung in den kommenden Jahren stellen die Gemeinde vor sehr große Herausforderungen.
Die stets zunehmenden Aufgaben der Gemeinden aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Rechtsansprüche bei Kindern etc.) überfordern zunehmend die Leistungsfähigkeit. Bund und Staat müssen dringend die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen beachten.
Wir sind daher gezwungen uns auf Aufgaben der Daseinsvorsorge und unseren Pflichtaufgaben zu konzentrieren und diese zu priorisieren.


  1. Haushaltssatzung

Abschließend trug der 1. Vorsitzende die Haushaltssatzung 2024 vor:

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Erdweg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Haushaltsvolumen 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im 

Verwaltungshaushalt

       in Einnahmen und Ausgaben mit         ……………………………………        14.776.800 €
und im Vermögenshaushalt
       in Einnahmen und Ausgaben mit …………………........................ ..          8.217.700 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 5.000.000 € festgesetzt.                                                        

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 2.466.000 € festgesetzt.

§ 4
Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer:
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) ………………… 350 v. H.
  2. für die Grundstücke (B) ……………………………………………….        350 v. H.

  1. Gewerbesteuer ……………………………………………………………. 330 v. H.

§ 5
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.400.000 € festgesetzt.

§ 6
Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.02.2024 17:38 Uhr