Vereidigung des Listennachfolgers (Freie Wähler Erdweg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2024. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende erläuterte, dass das neue Gemeinderatsmitglied Ralf Schmidt, gemäß Art. 31 Abs. 4 GO zu vereidigen ist (anstelle eines Eides wäre auch ein Gelöbnis möglich).

Der 1. Vorsitzende wies auf die Bedeutung des Eides nach Art. 31 Abs. 4 Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern (GO) hin und gab bekannt, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen.
Im Anschluss leistete Herr Ralf Schmidt den Eid durch Nachsprechen der Eidesformel unter Aufheben der rechten Hand nach Art. 31 Abs. 4 GO:

„Ich schwöre (ich gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (ich gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (ich gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“

Herr Ralf Schmidt hat die Niederschrift zur Abgabe des Eides nach Art. 31 Abs. 4 GO unterzeichnet. Der 1. Vorsitzende gratulierte Herrn Schmidt als neues Gemeinderatsmitglied und wünschte eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit für die Zukunft.

Datenstand vom 25.03.2024 16:32 Uhr