Aufgrund der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied sowie als 2. Bürgermeister von Herrn Otmar Parsche ist gem. Art. 35 Abs. 3 GO für den Rest der Wahlzeit des Gemeinderates einer neue/r 2. Bürgermeister/in zu wählen.
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die Modalitäten der Wahl:
- Der weitere Bürgermeister ist Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister);
- nach Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Wahl vorzunehmen
- gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (Absolute Mehrheit)
- Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig
- ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen
- ist die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keine/r der Bewerber/inne mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, ist eine Stichwahl unter den Bewerbern bzw. Bewerberinnen mit den höchsten Stimmzahlen durchzuführen
- Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los
- es wurden Stimmzettel mit allen wählbaren Gemeinderatsmitgliedern vorbereitet; zudem wurden zwei Wahlkabinen und eine Wahlurne bereitgestellt
Der Gemeinderat bestimmte den 1. Vorsitzenden und Geschäftsleiter Wagner als Wahlleitung.
Daraufhin erhielt jedes Gemeinderatsmitglied einen Stimmzettel und wählte den 2. Bürgermeister mit folgendem Ergebnis:
Anwesende Gemeinderatsmitglieder
einschließlich 1. Bürgermeister: 20
abgegebenen Stimmen: 20
ungültige Stimmen: 0
gültige Stimmen: 20
von den gültigen Stimmen entfielen auf
Matthias Osterauer 19 Stimmen
Stefan Göttler 1 Stimme
Der 1. Vorsitzende stellte fest, dass damit Herr Matthias Osterauer zum Stellvertreter des 1. Bürgermeisters als 2. Bürgermeister gewählt wurde. Herr Matthias Osterauer nahm auf Befragen die Wahl an, unterzeichnete die Annahmeerklärung und dankte für das ausgesprochene Vertrauen.
Der 2. Bürgermeister ist Ehrenbeamter.