Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen und Einbau eines Heizraums in ein Bestandsgebäude auf der Flurnummer 60, Gemarkung Kleinberghofen, Münchener Straße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2024. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen und Einbau eines Heizraumes in ein Bestandsgebäude, Fl. Nr. 60, Gem. Kleinberghofen.
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem o.g. Baugrundstück den Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Fertigteilgaragen. Zudem soll in einem benachbarten Bestandsgebäude ein Heizraum eingebaut werden. Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich beurteilt im Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bauwerber hat für dieses Bauvorhaben am 14.07.2022 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt (Baubuch-Nr.: 38/2022). Diesem Vorbescheid hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.09.2022 zugestimmt. Geplant waren dabei zwei Mehrfamilienhäuser mit den Maßen 20,00 x 12,50 m. Die Genehmigung durch das Landratsamt Dachau erfolgte am 02.05.2023 unter dem Aktenzeichen 41/VB220971.

Im jetzigen Antrag ist die Errichtung von „nur“ noch einem Mehrfamilienwohnhaus mit den Außenmaßen 21,50 x 12,50 m geplant. Das entspricht einer Grundfläche von 268,75 m². Die Wandhöhe beträgt 6,50 m. Das Gebäude soll ein Satteldach mit 45° Neigung erhalten. Es hat dabei eine Firsthöhe von 12,75 m.
In der Umgebungsbebauung sind bauliche Anlagen mit vergleichbarer Kubatur als Bezugsfälle vorhanden – Münchener Straße 2, 6 und 12–12b. Somit fügt sich das geplante Vorhaben entsprechend § 34 Abs. 1 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Zudem ist die Errichtung von Fertiggaragen mit den Maßen 15,00 x 6,50 m vorgesehen. 
Mithin soll im Bestandsgebäude an der südlichen Grundstücksgrenze ein Heizraum mit Pelletslager zur Wärmeversorgung des Wohnhauses eingebaut werden.  

Die Abstandsflächen werden entsprechend der örtlichen Satzung auf dem Baugrundstück eingehalten. Gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Erdweg sind für die geplanten 8 Wohneinheiten insgesamt 16 Stellplätze herzustellen. Diese werden vom Bauwerber durch Fertiggaragen (5 Stück) und in offener Bauweise (11 Stück) errichtet.
Zudem ist die Erschließung gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.03.2024 16:32 Uhr