Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses auf der Flurnummer 94/23, Gemarkung Unterweikertshofen, Nähe Sonnenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2024. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 3/2024. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses, Fl. Nr. 94/23, Gem. Unterweikertshofen.
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem o.g. Baugrundstück die Errichtung eines Wohnhauses. Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich beurteilt im Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bauwerber plant auf dem Baugrundstück die Errichtung eines Wohnhauses in L-Form mit den folgenden Außenmaßen:                4,72 x 3,63 = 17,13 m²
                                               3,62 x 3,10 = 11,22 m²

Das entspricht einer Grundfläche von 28,35 m². Die Wandhöhe soll mit 3,75 m ausgeführt werden. Zudem ist für den Baukörper ein Flachdach geplant. 

Die bauliche Anlage fügt sich mit der Grundfläche und der Geschossigkeit in die Umgebungsbebauung ein. Somit wird das aus dem § 34 Abs. 1 BauGB abgeleitete Einfügegebot beachtet.
 
Die Abstandsflächen können entsprechend der örtlichen Satzung auf dem Baugrundstück eingehalten werden. Für das Bauvorhaben sind gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Erdweg zwei Stellplätze herzustellen. Beide sollen in offener Bauweise auf dem Grundstück angelegt werden.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 16:32 Uhr