Bauvorhaben Hauptstraße 20 in Erdweg - Weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  4/2024. Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 4/2024. Sitzung des Gemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte über den aktuellen Stand in Sachen „Entwicklung Hauptstraße 20 in Erdweg“:

  • Aktuelle Beschlusslage des Gemeinderates (Sitzung vom 19.03.2024):
Vorstellung der wirtschaftlichen Umplanung der Baukörper sowie Beschluss, das Projekt unter den besprochenen Rahmenbedingungen schnellstmöglich weiter voranzutreiben und Investoren bzw. Nutzer zusammen zu führen.
  • Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit „beste Rahmenbedingungen“ für mögliche Nutzer im Ortsmittelpunkt Erdweg geschaffen, insbesondere durch den
  • Erwerb des Grundstückes
  • Ausarbeitung des Nutzungskonzeptes im Rahmen einer Gemeinderatsklausur
  • Es wurde zeitnah ins Bauleitplanverfahren eingestiegen (Aufstellungsbeschluss); die Vermessung sowie eine Lärmschutz- und Baugrundgutachten wurden beauftragt
  • Beauftragung eines Architekturbüros (Planung eines nutzergerechten Gebäudes, dass wirtschaftlich darstellbar ist)
  • Nutzer und Investoren für das Projekt wurden gesucht und gefunden (Hausarzt und medizinische Versorgung – allerdings nur Interessenbekundung)
  • Leider hat die konjunkturelle Lage den Zeitplan durcheinandergebracht; daher war ein Baubeginn in 2023 nicht möglich und finanziell auch nicht darstellbar; Mittlerweile wurden das Projekt (Baurecht und wirtschaftliches Bauen – z.B. Verzicht auf eine „teure Tiefgarage“) angepasst, um auch wirtschaftlich zu bauen; auch ein Investor wäre bereits gefunden
  • Die Nutzung wurde mit dem Hausarzt bereits abgestimmt
  • Der Investor wäre sogar bis zum Schluss bereit gewesen, eine Option für den Hausarzt (Kauf oder Miete) offenzuhalten
  • Gemeinde wäre bereit, eine Absichtserklärung hinsichtlich der Durchführung der Baumaßnahme zu unterzeichnen (eine Bürgerschaft seitens der Gemeinde wäre rechtlich nicht zulässig)
  • Zeitplan: Ziel – Einzug in 2026; Beginn Baumaßnahme im Frühjahr 2025
(da die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme nunmehr vorhanden ist)
  • Eine „Zwischeninvestor“ wäre sogar bereit, den Mietpreis des Hausarztes zu subventionieren

Leider ist der aktuelle Stand so, dass der betreffende Hausarzt den Mietvertrag nicht unterschreiben wird, obwohl grundsätzlich alle „Wünsche“ erfüllt wurden. Laut dem 1. Vorsitzenden, wäre das Projekt eigentlich „startklar“. „Die Türe für den Hausarzt wäre seiner Ansicht nach noch nicht zu“.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des 1. Vorsitzende zur Kenntnis. Es wurde kein Beschluss gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2024 13:04 Uhr