Antrag auf Nutzungsänderung für erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu Wohnraum und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 958/3, Gemarkung Welshofen in Oberhandenzhofen/Mühle


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2020. Sitzung des Gemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauort: 85253 Oberhandenzhofen/Mühle Nr. 7, Fl. Nr. 958/3, Gem. Welshofen
 
Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu    
                        Wohnraum und Errichtung einer Gaube

Der Bauwerber beabsichtigt die Nutzungsänderung für einen erdgeschossigen Geräte- und Abstellraum zu Wohnraum und Errichtung einer Gaube, Fl. Nr. 958/3, Gemarkung Welshofen, in Oberhandenzhofen/Mühle.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen, da sich das Gebäude im Außenbereich befindet.
Bereits in der Sitzung am 21.01.2020 wurde diesem Bauvorhaben vom damaligen Gemeinderat zugestimmt. Aufgrund fehlerhafter Planzeichnungen wurde vom Landratsamt Dachau eine nochmalige korrekte Einreichung beantragt.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die für das Bauvorhaben erforderlichen 2 Stellplätze auf der Hoffläche ausgewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, den o.g.  Bauvorhaben zuzustimmen und zur baurechtlichen Genehmigung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:19 Uhr