Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens mit Dachterrassennutzung an eine best. Doppelhaushälfte in Walkertshofen, Fl. Nr. 1143/24 Gemarkung Großberghofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2020. Sitzung des Gemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauort: Ahornweg 3a, Fl.Nr. 1143/24, Gemarkung Großberghofen, in Walkertshofen
Bauvorhaben: Anbau eines Wintergartens mit Dachterrassennutzung an eine bestehende Doppelhaushälfte. 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Walkertshofen-Ost     Nr. 1. 

Die Bauwerber beabsichtigen an die bestehende Doppelhaushälfte einen Wintergarten mit Dachterrassennutzung zu errichten. 
Für die beabsichtigte Bebauung sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Walkertshofen-Ost Nr. 1 erforderlich:
  1. Festsetzung 6.7 Dachaufbauten, Absatz 2
Es wird beantragt, dass die Gesamtbreite der Dachaufbauten überschritten werden kann. 
Die Festsetzung erlaubt 1/3 der Dachlänge von 7,20 m = 2,40 m. 
Beabsichtigt sind: Bestehende Gaube 1,50 m + umgebaute Gaube 2,10 m = 3,60 m; das entspricht ½ der Dachlänge. 
Begründung: 
Die vorhandenen Gauben haben eine Gesamtbreite von 2x 1,50 m = 3,00 m und halten diese Festsetzung auch schon nicht ein! Grund hierfür ist, dass das Gebäude mit den Gauben bereits Jahre vor dieser Festsetzung errichtet worden ist. Damals gab es diese Einschränkung noch nicht; Die nun beabsichtigte Vergrößerung der Gaube ist erforderlich um einen passenden Zugang zur neuen Dachterrasse zu ermöglichen; Die neue Gaube fügt sich in die Gesamtansicht ein. 

  1. Festsetzung 6.7 Dachaufbauten, Absatz 3
Es wird beantragt, den Abstand der Gaube zum Ortgang auf ca. 1,15 m zu reduzieren. 
Begründung:
Die vorhandenen 2 Gauben auf den beiden Doppelhaushälften haben bereits diesen verringerten Abstand. Auch hier ist der Grund dafür, dass diese Festsetzung erst nach dem Bau des Doppelhauses aufgestellt wurde. Die geplante Vergrößerung der Gaube nimmt diesen vorhandenen Randabstand lediglich auf und die Verbreiterung findet in der anderen Richtung statt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauantrag zuzustimmen und die Befreiungen von den Festsetzungen 6.7. Abs. 2 und 6.7. Abs. 3 der Bebauungsplansatzung zu erteilen. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Genehmigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:19 Uhr