Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von zwei Einfamilienhäusern statt einem Doppelhaus, Weiherweg, Fl. Nr. 79/2 und 79/6 Gemarkung Kleinberghofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 7/2020. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Die Bauwerber beabsichtigen die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern auf den o. g. Grundstücken. Diese befinden sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Kleinberghofen-West. Das Grundstück wurde entgegen der Satzung nun geteilt, so dass der ursprünglich geplante Bauraum nicht mehr anwendbar ist. Daher stellen die Bauwerber einen Antrag auf Vorbescheid mit den Fragen, ob 2 Einfamilienhäusern mit den Maßen 8,45x10,65m bzw. 10x9m zulässig wäre, der Bauraum entsprechend geändert werden kann und die GR insgesamt für beide Häuser auf 180m² angepasst wird.
Die festgesetzte Ortseingrünung, die solange das geplante Baugebiet nicht realisiert ist, ist und wird eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid zuzustimmen. Der Vorbescheid ist dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Beurteilung weiterzuleiten .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr