Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit zu zwei Wohneinheiten durch den Dachgeschossausbau mit zwei Dachgauben, Außentreppe und Balkon; Bau einer Außentreppe am Garagengiebel West, Von-Eck-Str. 7, Fl. Nr. 1010/21 Gkg. Eisenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 7/2020. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Die Bauwerberin beantragt die Nutzungsänderung von einem Wohnhaus mit einer Wohneinheit in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten. Dies soll durch einen Dachgeschossausbau mit zwei Dachgauben einem Anbau einer Außentreppe und einem Balkon erfolgen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eisenhofen „An der Kohlstatt“.

Für die geplante Bebauung ist folgende Befreiung von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes erforderlich:
  • Punkt 1.5.3: Die Summe aller Vorbauten darf bei Einzelhäusern 1/3 der Fassadenbreite nicht überschreiten
    Statt max. 3,83m soll es um 6,58 überschritten werden durch Balkon und Außentreppen.
  • Punkt 1.7.1.6: max. 2 Dachgauben bis zu einer Breite von max. 1,5m zulässig. Alternativ max. 1/3 der Fassadenbreite als Zwerchgiebel
    Statt 2 Gauben sollen je Dachseite nur eine Dachgaube mit Breiten von 3,88m bzw. 3,12m entstehen. Diese Breiten sind kleiner als 1/3 der zul. Breite eines Zwerchgiebels (4,49m)

4 Stellplätze sind laut Plan nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben zuzustimmen, die Befreiung hinsichtlich der Punkte 1.5.3 und 1.7.1.6 zu erteilen und den Antrag zur baurechtlichen Beurteilung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr