Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 410/4 der Gem. Kleinberghofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 8/2020. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Die Bauwerber beabsichtigen, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 410/4 Gemarkung Kleinberghofen, Eschenweg 7, ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kleinberghofen-Nordost  Nr. 47.

Für das geplante Vorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  beantragt:

Ziffer 2, Maß der baulichen Nutzung:
Einzelhaus max. 130m², Garage max. 45m² GR nach § 19 Abs. 4 BauNVO  max. 80m². = Gesamt 255m².
Beantragt wird:
Einzelhaus 110,79m², Garage 44,93m² § 19 Abs. 4 BauNVO:  max. 80m² = Gesamt 260,74m².
Die Gesamtfläche wird somit um 5,74 m² überschritten.
Begründung:
Durch die Möglichkeit des Bebauungsplans einer zweiten Wohnung, die durch die starke Hangneigung hier mit eigenem Zugang und Eingang ermöglicht wird, ist eine Verlängerung der Wegfläche zur Wohnungstür notwendig. Die Versiegelung wird aufgrund der 4 notwendigen Stellplätze samt Zufahrt notwendig. Selbst bei 4 Stellplätzen (10x5m=50m²) + Vorgelege (5x5m=25m²) würden schon mindestens 75m² versiegelt und eine zusätzliche Terrasse dürfe nur 5m² groß werden. Der Ansatz von max. 80m² scheint bei der durch Bpl. Möglichen Ausbildung von 2 Wohnungen fast nicht einhaltbar – Wohnhaus + Garage unterschreiben die Grenzwerte hier um 19,28m².

Ziffer 5.1 Geländemodellierung:
Das künftige Gelände muss am Gebäude bis zur Oberkante Fertigfußboden Erdgeschoss oder bis zu 0,3m darunter angefüllt werden.
Hier eigener Wohnungseingang auf der Nordseite auf UG-Niveau.
Begründung:
Durch die starke Nord-Hangneigung müssten hier bis zu 2,50m aufgefüllt werden, ohne dass die max. EG-Höhenlage (hier um 60cm tiefer) ausgenutzt würde. Es gibt im Bebauungsplangebiet bereits genehmigte Kellerausgänge (BV Fl. 408/11 und 408/13) als Präzedenzfälle.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss , dem Bauvorhaben  zuzustimmen und die erforderlichen Befreiungen zu Ziffer 2 und 5.1 der Festsetzungen des Bebauungsplanes Kleinberghofen Nordost Nr. 47, zu erteilen. Der Bauantrag wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr