Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 195/5 der Gem. Eisenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung: 8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) | 8/2020. Sitzung des Gemeinderates | 29.09.2020 | ö | beratend | 7 |
Sachverhalt und Rechtliche Würdigung
Die Bauwerber beabsichtigen, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 195/5 Gemarkung Eisenhofen, Siedlungsstr. 6 ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr