Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 195/5 der Gem. Eisenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 8/2020. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beratend 7

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Die Bauwerber beabsichtigen, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 195/5 Gemarkung Eisenhofen, Siedlungsstr. 6 ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten.

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss , dem Bauvorhaben zuzustimmen und zur baurechtlichen Genehmigung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr