Einstellung eines/r Auszubildende/n für die Verwaltung (Verwaltungsfachangestellte/r) für den Ausbildungszeitraum 2021/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 8/2020. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die aktuelle Auszubildende in der Verwaltung ihrer Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung) voraussichtlich im Sommer 2021 abschließt.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes macht sich der Fachkräftemangel weiterhin sehr  stark bemerkbar. Dies betrifft nicht nur den Sozial- und Erziehungsdienst (Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen), sondern auch die Beschäftigten in der Verwaltung. Zudem sind in der Verwaltung mittelfristig 2 – 3 Planstellen (voraussichtlicher Renteneintritt) nach zu besetzen. Gemäß Art. 42 Abs. 1 GO hat die Gemeinde fachlich geeignetes Verwaltungspersonal anzustellen, um den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zu gewährleisten.

Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n dauert rund drei Jahre. Der/d ie Auszubildende wird vom Ausbilder sowie in der Berufsschule ausgebildet (duales System). Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte statt. Zudem finden dienstbegleitende Unterweisungen (überbetriebliche Ausbildung) an der Bayerischen Verwaltungsschule in Vollehrgängen mit insgesamt 540 Unterrichtsstunden statt. Der Ausbildungsleiter in der Verwaltung muss nach der Ausbilder-Eignungsverordnung qualifiziert sein. Herr Wagner kann diese Qualifikation nachweisen und die Ausbildungsleitung des Auszubildenden übernehmen.

Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt nach derzeitigem Stand (§ 8 Abs. 1 TVAöD-BBiG)

im ersten Ausbildungsjahr                        1.018,26 €
im zweiten Ausbildungsjahr                1.068,20 €
im dritten Ausbildungsjahr                        1.114,02 €

Zudem erhält der/die Auszubildende einen Lernmittelzuschuss i.H.v. 50,00 €/Jahr. Für die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung erhält der/die Auszubildende eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400,00 €. Fahrtkosten in die Berufsschule sowie zur Bayerischen Verwaltungsschule werden übernommen bzw. erstattet. Der/die Auszubildende hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung, Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen sowie die Anmeldung zur Zusatzversorgung.

Die Gebühren für Lehrgänge sowie Prüfungen bei der Bayerischen Verwaltungsschule belaufen sich auf rund 11.500 €. Diese werden vom Arbeitgeber getragen.

Nach § 16 a TVöAD-BBiG sind Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, zum Ausbildungslehrgang 2021/2024, d.h. ab 01.09.2021 eine/n Auszubildenden zum/zur Verwaltungsfachangestellten einzustellen. Die Stelle sowie die Personalkosten sind im Haushalts- sowie Stellenplan 2021 aufzunehmen. Die öffentliche Ausschreibung der Stelle ist zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr