Neubau einer Hackschnitzelzentrale mit landw. Halle und Garagen in Eisenhofen, Fl. Nr. 394/6 Gemarkung Eisenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9/2020. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 9/2020. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eisenhofen-Ost Nr. 1, 3. Änderung. 

Der Bauwerber beabsichtigt, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 394/6 Gemarkung Eisenhofen, Untere Dorfstr. 46, eine Hackschnitzelzentrale mit landwirtschaftlicher Halle und Garagen zu errichten. 
An die landwirtschaftliche Halle soll sowohl an der Nord-, als auch an der Südseite jeweils ein Garagenanbau mit einer Größe von 19,71 m², einem Heizungsraum mit 11,46 m²  und 16 m² für Hackschnitzelbunker (Südseite) und 48,87 m² (Nordseite) angebaut werden. 

Laut Bebauungsplan sind Garagen bis zu einer Größe von 50m² auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. 
Für die an der Südseite  des Gebäudes geplante Garage mit 19,71 m², einem Heizungsraum mit 11,46 m² und zusätzlich ein Bunker für Hackschnitzel mit einer Größe von 16 m², wäre zwar die max. Größe für Garagen von 50 m², die außerhalb der Baugrenze errichtet werden kann eingehalten, jedoch handelt es sich bei dem Bunker und dem Heizungsraum baurechtlich um keine Garage. 

Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben zuzustimmen und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Eisenhofen-Ost Nr. 1, 3. Änderung, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für den südlichen Gebäudeteil (Garage Heizungsraum und Bunker) zu erteilen. Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:22 Uhr