110-KV-Leitung Maisach-Aichach; Ersatzneubau, Neuverlegung und Umbeseilung des bestehenden Systems; Planfeststellungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  9/2020. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
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Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 9/2020. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass im Rathaus Erdweg derzeit das Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des geplanten Ersatzneubaus, Neuverlegung und Umbeseilung der bereits bestehenden Stromtrasse 110 KV-Leitung Maisach – Aichach ausliegt. 

Die einsystemige  110-kV-Leitung Maisach – Aichach Ltg. – Nr. J 84 wurde ursprünglich im Jahr 1967 errichtet und hat eine Gesamtlänge von 33,8 km. Im Jahr 1985 wurde die Leitung in der jetzigen Form ersatzneugebaut. Die Leitung beginnt am UW Maisach und endet am UW Aichach. Sie umfasst insgesamt 124 Maste und eine Beseilung AL/ST 230/30 sowie ein Blitzschutzseil vom Typ ASLH-2Y2YB.

Auf einer Länge von 6,5 km soll der Leitungsabschnitt dieser Leitung im Bereich von MastNr. A 29 bis MastNr. A56 durch eine zweisystemige Leitung standortgleich ersatzneugebaut werden. Grund für diese Netzverstärkung ist, dass insbesondere die überschüssige Energie durch EE-Anlagen weitertransportiert werden muss (derzeit bestehen Leitungsengpässe, sodass EE-Anlagen in der Region vorübergehend abgeriegelt werden müssen). An den anderen Leitungsabschnitten  werden keine Maßnahmen durchgeführt. Die Gemeinde Sulzemoos, die Gemeinde Erdweg sowie die Gemeinde Odelzhausen sind vom Planfeststellungsverfahren betroffen.

Die Gemeinde Erdweg ist mit MastNr. A 44 – Mast A 48 betroffen.
Beschreibung: „…Sie quert westlich des Buchwaldes weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen und tangiert bei MastNr. A43 das landwirtschaftliche Gehöf Lindenhof. Bei MastNr. A 46 verläuft die Trasse westlich der Oberhandenzhofener Mühle und quert zwischen MastNr. A 48 und Mast A 51 die Glonn und deren Landschaftsschutzgebiet…“

Die Masthöhen im betroffenen Leitungsabschnitt reichen von 21,38 m bis zu 41,43 m. Die Spannfelder zwischen den Masten reichen von 200 m bis 299 m.
Beim Ersatzneubau der Masten A 29 bis A 55 wird die derzeitig bereits bestehende Bauweise (Stahlvollwandmasten mit Einebenmastbild)  beibehalten. Durch den standortgleichen Ersatzneubau werden die Spannfelder zwischen den Masten nicht verändert. Durch die zweite Traversenebene, einer höheren Mastspitze und auch aufgrund der Berücksichtigung einer höheren Bodenabstandskurve – zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit – werden die neuen Masten höher sein als die bestehenden. Im Mittel werden die neuen Masten um 6,14 m (23%) höher sein als die bestehenden Masten.

Masten im Gemeindebereich Erdweg:

MastNr.        Masthöhe Bestand        Masthöhe Planung        Nutzungsart        sonstiges
A 44                27,75 m                33,30 m                Acker                wassersensibel
A 45                 23,59 m                31,30 m                Acker
A 46                27,52 m                33,30 m                Acker
A 47                27,47 m                35,30 m                Intensivgrünland, wassersensibel
A 48                29,57 m                35,30 m                Acker, wassersensibel, Überquerung                                                                Glonn und GVS                                                                

Anlagen
Wegnutzungsplan_Übersichtsplan
Masten A 44 – A 48 

Datenstand vom 08.01.2024 10:22 Uhr