Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  9/2020. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 9/2020. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende verwies auf den Sachverhalt in TOP 3.

Die Gemeinde Erdweg hat zum Planfeststellungsverfahren als Behörde gem. Art. 73 Abs. 3 a BayVwVfG schriftlich Stellung zu nehmen (als Träger öffentlicher Belange): 

Es bestehen grundsätzlich keine Einwendungen gegen das Vorhaben.
Die Lage der Stromtrasse entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Erdweg (es ist keine Änderung der Stromtrasse geplant). Die im Flächennutzungsplan festgesetzten Schutzzonen von 22,5 m auf beiden Seiten der Stromleitung werden durch die Maßnahme weiterhin eigehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Erhöhung der Masten (um bis zu 7,83 m) das Landschaftsbild verändert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, vorgenannte Stellungnahme gem. Art. 73 Abs. 3 a BayVwVfG hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:22 Uhr