Geltendmachung eigener kommunaler Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  9/2020. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 9/2020. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende verwies auf den Sachverhalt in TOP 3.

Die Gemeinde Erdweg kann eigene kommunale Belange geltend machen (insbesondere wenn die Masten auf Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Erdweg errichtet werden). 
Die Grundstücke, auf denen die Strommasten errichtet werden, befinden sich ausschließlich in privater Hand. Im Rahmen der Baumaßnahme werden allerdings gemeindliche Wirtschaftswege sowie Straßen benutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die gemeindlichen Straßen sowie Wirtschaftswege spätestens nach Beendigung der Baumaßnahme ordnungsgemäß wiederhergestellt werden (z.B. Beschädigung an den Wirtschaftswegen/Banketten durch schwere Baufahrzeuge während der Bauphase). Zudem sind verdreckte Straßen und Wege regelmäßig zu reinigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, o.a. Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzureichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:22 Uhr