Unterhaltsmaßnahmen an öffentlichen Feld- und Waldwegen
Grundsatzbeschluss über anteilige Kostenübernahme des Marktes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 01.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Harald Gollwitzer (CSU/FL) betritt um 20:00 Uhr den Sitzungssaal.
Bezug genommen wird auf die Beratungen der interfraktionellen Sitzung am 18. Mai 2017, lfd. Nr. 377. Armin Betz (CSU/FL) hält fest, dass über Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Feld- und Waldwegen sehr intensiv beraten wurde und dass der angedachte grundsätzliche Beschluss befürwortet wird. Auch Robert Lindner (SPD) spricht von einer Lösung, die den Markt weiterbringen wird. Derartige Regelungen sind notwendig, wobei gewisse Sonderfälle nicht ausgeschlossen werden können. Heinz Kett (FDP/UB) sieht in dem Grundsatzbeschluss eine sehr sinnvolle Sache. Alle Ortgemeinschaften finden dadurch Unterstützung und es führe zu Verbesserungen im Wegenetz. Markus Staschewski (SPD) sieht den Markt nicht in der Verpflichtung eines derartigen Unterhalts bzw. einer Beteiligung. Er plädiert dafür, auch keinen Rechtsanspruch zu schaffen. Walter Pröls (CSU/FL) hält in der Diskussion fest, dass es sich um öffentliche Wege und nicht um reine Privatwege handelt und diese Wege auch nicht nur von Landwirten genutzt werden. Manfred Venzl (CSU/FL) hält fest, dass 75 % der Unterhaltungskosten bei den Anliegern, bzw. Nutznießern und Beteiligten verbleibt. Er erwartet deshalb keinen Ansturm auf derartige Förderungen.
Beschluss
Der Markt beteiligt sich bei nichtgedeckten Kosten und Aufwendungen an öffentlichen Feld- und Waldwegen, mit 25 % der nachgewiesenen Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen. Diese Beteiligung gilt auch für Unterhaltungsmaßnahmen durch die jeweiligen Jagdgenossenschaften.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 21.06.2017 09:28 Uhr