ISEK Phase II Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Zukunft Floß, 29.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zukunft Floß (Markt Floß) Zukunft Floß 29.05.2017 ö 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung Ausschuss Zukunft Floß am 04. Mai 2017 Lfd. Nr. 49. Das Thema der Gestaltungssatzung und hierzu in Ergänzung einer Gestaltungsfibel wurde auch am Nachmittag in einer Besprechung im Goldenen Löwen, zusammen mit den Städteplanern Leuninger & Michler diskutiert. Den Mitgliedern des Marktgemeinderates liegt ein Entwurf Drehbuch Ortsentwicklung Zukunft Floß in ISEK Phase II vor. Hier sind auf Seite 75 ff. auch die Tätigkeiten und Aufgaben des Sanierungsbeauftragten beschrieben. Der aktuelle Satzungstext der bisherigen Gestaltungssatzung ist ebenfalls aufgeführt und mit einer Kommentierung und Änderungsvorschlägen versehen. Der Begriff Gestaltungsfibel kann auch irreführend sein. Die Bezeichnung einer Handreichung für Eigentümer zu Sanierungsmaßnahmen ist eine bessere Beschreibung. Die Gespräche mit den Antragstellern sind sehr wichtig, aber dennoch ist eine derartige Gestaltungssatzung eine politische Entscheidung, so Frau Michler in ihren Erläuterungen. In der bisherigen Satzung sind z. B. keine Angaben über Photovoltaikanlagen oder die Sattelitenschüsseln zum Fernsehempfang vorgegeben. Die grundsätzliche Frage, ob eine derartige Gestaltungssatzung überhaupt notwendig ist oder ob andere baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Vorgaben ohnehin ausreichen, wurde erneut diskutiert. Der Ortskern von Floß soll so bleiben wie er ist, wurde übereinstimmend festgehalten. Dies schließe die besondere historische Struktur mit ein. Sehr viel wird in der Umsetzung hier auf das Beratungsgeschick des Sanierungsbeauftragten ankommen. Trotzdem soll eine grundlegende Gestaltungssatzung die Basis für derartige Entscheidungen darstellen. Die Fraktionen sollen deshalb den Entwurf im Drehbuch Seite 77 ff. beraten und insbesondere die vorgeschlagenen Änderungen bewerten, um einen derartigen Satzungsbeschluss vorbereiten zu können. Bezüglich einer zusätzlichen Handreichung für den Bürger war die übereinstimmende Meinung trotzdem eine Art Flyer oder Faltblatt aufzulegen, in der Zusammenfassung, wichtige Tipps und Hinweise für Gebäudesanierungen im Ortskern aufgezeigt werden. Ein Beispiel hierzu könnte das von der Gemeinde Altenstadt ebenfalls im Rahmen eines ISEK Verfahrens aufgelegte Bürgerprospekt darstellen.

Datenstand vom 12.06.2017 11:53 Uhr