Bauleitplanung
Änderung des Flächennutzungsplanes
12. Änderung Flächennutzungsplan zur
Änderung landwirtschaftlicher Flächen in ein allgemeines Wohngebiet (WA)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 19.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen, auch im Rahmen des ISEK Prozesses für die Ausweisung eines Baugebietes im Markt Floß. Mehrere Möglichkeiten wurden sehr intensiv innerhalb der Fraktionen im Marktgemeinderat beraten, sowie alle möglichen Vorteile gegen Nachteile abgewogen. Übereinstimmend fiel dann die Auswahl auf ein Gebiet westlich des Kalmreuther Weges, in Fortsetzung des schon bestehenden Baubereichs „Im Wiesengrund“. Der Markt will seine diesbezügliche Planungshoheit nun umsetzen und dazu ist als erster Schritt, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als „landwirtschaftliche Fläche“, in Abänderung in ein „allgemeines Wohngebiet“, erforderlich. Anhand eines Fotos, aufgenommen von der Abzweigung nach Gailertsreuth, zeigt der Bürgermeister die entsprechende Flächenänderung auf.
Beschluss
Der Markt Floß beschließt nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung eines Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen Flurnummern 1143, 1144, 1145/1, 1146, 1147, 1148, 1158, 1157, 1150, sowie 1172 und 1173, Gemarkung Floß zur Ausweisung bzw. teilweisen Ausweisung, der als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesenen Flächen in ein allgemeines Wohnbaugebiet.
Die Ausarbeitung der Planentwürfe obliegt der Fa.BEKoG Baulanderschließung, Kettelerstraße 11, 92637 Weiden i.d.Opf.
Der Aufstellungs- (Änderungs-)beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.07.2017 15:47 Uhr