Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Errichtung einer mobilen Wildkammer auf Fl.-Nr. 854/1 Gemarkung Floß, Marterlohe 12
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 29.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 29.11.2018 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Die mobile Wildkammer ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Wegen des qualifizierten Bebauungsplanes ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Bauwerber hat deshalb Antrag auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan zur Errichtung einer mobilen Wildkammer gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr