Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen Errichtung einer mobilen Wildkammer auf Fl.-Nr. 854/1 Gemarkung Floß, Marterlohe 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die mobile Wildkammer ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Wegen des qualifizierten Bebauungsplanes ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Bauwerber hat deshalb Antrag auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan zur Errichtung einer mobilen Wildkammer gestellt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Abweichung (Befreiung) vom Bebauungsplan „In der Marterlohe“ zur Errichtung einer mobilen Wildkammer auf Fl.Nr. 854/1 Gemarkung Floß wird statt gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 10:41 Uhr