Unterhalt an öffentlichen Feld- und Waldwegen Wegebaumaßnahme Ortsgemeinschaft Schlattein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 25.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 25.04.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung vom 11.04.2019, lfd. Nr. 594. Die Dorfgemeinschaft Schlattein hat mit Schreiben vom 28.03.2019 einen Zuschuss für die Ausbesserung eines öffentlichen Feld- und Waldweges beantragt. Die Beantragung wurde in der interfraktionellen Sitzung beraten und festgehalten, dass keine Anmeldung, keine Kostenschätzung und auch keine Abnahme erfolgten. Dies wäre Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses.

Weiter wurde von der Ortsgemeinschaft Schlattein die kommunale Fläche des früheren Platzes für das Abbrennen des Johannesfeuers rekultiviert und hergerichtet. Diese Maßnahme sollte mit einbezogen werden. Die Kostenaufstellung ist wie folgt:

Wiederherstellung kommunaler Fläche des Johannisfeuerplatzes        243,95 €
Material für Herstellung des Weges        973,42 €
Ansatz für Maschinen, Lader, Kipper und Traktor insgesamt        1.220,00 €
Gesamtsumme        2.437,37 €

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht soll der Ortsgemeinschaft Schlattein in diesem Falle ebenso letztmals eine Bezuschussung der Maßnahmen in Höhe von insgesamt 500,00 € an die Ortskasse der Ortsgemeinschaft erstattet werden. In künftigen Fällen, gleich ob eine Durchführung von Jagdgenossenschaften oder Dorfgemeinschaften erfolgt, gibt es keine finanzielle Beteiligung des Marktes, wenn nicht im Vorfeld eine Anmeldung mit entsprechende Kostenschätzung, dem Zeitraum der durchgeführten Maßnahme, eine Zustimmung durch den Markt und im Anschluss eine Abnahme durch die Bauverwaltung und eine entsprechende Kostenabrechnung vorliegt. Dies gilt für alle Maßnahmen im gesamten Gemeindegebiet.

Beschluss

Der Ortsgemeinschaft Schlattein wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Wegebaumaßnahmen an öffentlichen Feld- und Waldwegen sowie der Wiederherstellung der kommunalen Fläche des früheren Johannisfeuerplatzes eine pauschale Bezuschussung in Höhe von 500,00 € gewährt und an die Ortsgemeinschaft erstattet.

Der Markt gewährt in künftigen Fällen keine finanzielle Bezuschussung, wenn diese nicht im Vorfeld beantragt, mit Art,  Umfang und Kostenschätzung versehen ist und auch vom Markt genehmigt wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2019 08:10 Uhr