Bodenrichtwerte zum 31.12.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 04.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung wurden die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 weiter ermittelt und festgesetzt. Das Landratsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat mit Schreiben vom 14.06.2019 ein Geheft mit den Bodenrichtwerten, Lageplänen der festgesetzten Bodenrichtwertzonen übermittelt. Die Bodenrichtwerte sind nun einen Monat lang öffentlich auszulegen. Der Auslegungsort und die Dauer sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung im Vollzug der Sitzung zu erlassen. Nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen ist festzuhalten, dass keine größeren Veränderungen zur Ermittlung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 gegeben sind.
Der Bürgermeister gab die Veränderungen, die sich auf landwirtschaftliche Wiesen und Ackerflächen beziehen, bekannt. Eine Bekanntmachung erfolge in Vollzug der Sitzung.
Datenstand vom 08.07.2019 13:01 Uhr