Planungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn durch die ZENO Natur GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 02.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 02.10.2019 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 3
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen der interfraktionellen Sitzung am 19.09.2019, lfd. Nr. 628. Mit Schreiben vom 11.09.2019 hat die ZENO Natur GmbH informiert, dass Anfragen seitens des Grundstückseigentümers und Planungen geprüft werden, die die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn betreffen. Bevor in weitere Planungen eingestiegen werde, bittet die ZENO Natur GmbH um Kenntnis des Planungsansatzes und um eine Stellungnahme des Marktes, ob Einverständnis mit derartigen Planungen bestehen würden, die dann in der Folge eine Änderung des Flächennutzungsplanes und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes betreffen. Der Bürgermeister gibt die am Sitzungstag eingegangene Stellungnahme von Kreisbaumeister Werner Kraus zur Kenntnis, dass für derartige Planungen wohl keine Ausnahme bzw. Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt werden könne und deshalb womöglich eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet bei einer möglichen Umsetzung verfolgt werden müsse. Die Sprecher der Fraktionen Harald Gollwitzer (CSU/FL), Robert Lindner (SPD) und Heinz Kett (FDP/UB) bestätigten das grundsätzliche Einverständnis und die Unterstützung für ein derartiges Vorhaben in Bezug auf die regenerative Energiewende. Dies schließe einen möglichen Antrag des Marktes auf Herausnahme einer kleinen Randfläche aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung mit ein.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn entsprechend dem vorliegenden Luftbildauszug grundsätzlich zu. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes, sowie der Absc hluss einer städtebaulichen Vereinbarung mit den Betreibern werden in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2019 13:25 Uhr