Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn durch die ZENO Natur GmbH Antrag auf Herausnahme der Fl.Nr. 1376 aus dem Landschaftsschutzgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 21.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 02.10.2019 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.11.2019 ö beschließend 3
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.10.2019, lfd. Nr. 1237. Der Marktgemeinderat hat in der damaligen Entscheidung grundsätzlich der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Fl.Nrn. 1376 und 1388 Gemarkung Schönbrunn grundsätzlich Zustimmung erteilt und die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung mit den Betreibern in Aussicht gestellt. Die Fl.Nr. 1376 liegt am Rande des Landschaftsschutzgebietes Nördlicher Oberpfälzer Wald. Im Landschaftsschutzgebiet kann eine derartige Anlage zur Stromgewinnung mit Photovoltaik grundsätzlich nicht errichtet werden. Für diese Errichtung bedarf es entweder einer Befreiung, und wenn dies nach Prüfung nicht möglich ist, gegebenenfalls die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet. Hierfür ist das Landratsamt bzw. in der Entscheidung einer Herausnahme das Gremium des Kreistages zuständig. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine entsprechende Befreiung bzw. wenn diese nicht erreicht werden kann, eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab zu beantragen.

Beschluss

Der Markt Floß beantragt bezüglich der Flurnummer 1376 Gemarkung Schönbrunn eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Klimawandel, die CO2 Einsparung und die regenerativen Energien stellen das Land vor große Herausforderungen. Die Errichtung von Solar kraftwerken kann hier einen wesentlichen Beitrag für die Produktion von sauberem Strom leisten und einen zielgerichteten Weg darstellen. Die besagte Fläche befindet sich am Rande des Landschaftsschutzgebietes. Bereits die nebenliegende Flurnummer ist vom Schutzgebiet nicht mehr betroffen. Eine Befreiung würde die Belange des Landschaftsschutzes kaum berühren. Sollte eine Befreiung nicht möglich sein, beantragt der Markt Floß die komplette Herausnummer der Fl.Nr. 1376 aus dem Landschaftsschutzgebiet. Eine Beeinträchtigung des gesamten Schutzgebietes wäre durch eine derartige Herausnahme nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2019 12:58 Uhr