Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf Fl.Nr. 231 Gemarkung Kalmreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 12.12.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Wegen persönlicher Beteiligung gemäß §49 Abs. 1 GO waren die Kollegen Sebastian Kitta und Manfred Venzl von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf Fl.Nr. 231 Gemarkung Kalmreuth. Im Flächennutzungsplan des Marktes Floß ist eine Bezeichnung mit Einzelgehöften eingetragen. Für den Ortsteil Kalmreuth wurde eine Satzung gemäß §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich von Kalmreuth erlassen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung. Eine Erschließung des Bauvorhabens ist derzeit nicht gegeben. Dies gilt im Hinblick auf die Wasserversorgung und auf die Entwässerung. Der Ortsteil Kalmreuth ist in einem Trennsystem an die Abwasserbeseitigung des Kommunalbetriebs angeschlossen. Die Bauantragsteller müssen deshalb die Sicherstellung der Erschließung mit dem Kommunalbetrieb Floß regeln und eine Vereinbarung über die Errichtung eines überlangen Hausanschlusses an die Entwässerungseinrichtung abschließen. Die Prüfung über die letztendliche Zulässigkeit des Bauvorhabens obliegt dem Landratsamt im Wege der Baugenehmigung. Die Zustimmung im planungsrechtlichen Sinn obliegt dem Markt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß der bestehenden Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Kalmreuth das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.12.2019 07:59 Uhr