Änderung des Flächennutzungsplanes, mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich der Fl.Nr. 240/2, 241 (TF) , 240 (TF), 251 (TF), 252 (TF) und 254/3 Gemarkung Diepoltsreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 15.10.2020 ö beschließend 2
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 10.12.2020 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 27.05.2021 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.06.2020, Eingang 06.08.2020, beantragt Herr Martin Stich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gem. §12 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Solarparks auf den Fl. Nr. 240/2, 241 (TF), 240 (TF), 251 (TF), 252 (TF) und 254/3 Gemarkung Diepoltsreuth und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes von einem Gebiet „Fläche der Landwirtschaft“ in eine Sonderfläche mit der Zweckbestimmung von Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren. Der Umfang der Fläche ist in der Anlage dargestellt. Der Bauherr bittet den Markt um Kenntnisnahme des Planungsansatzes und um Prüfung, ob grundsätzlich Einverständnis mit der Errichtung der Photovoltaikanlage besteht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Errichtung eines Solarparks auf den Fl. Nr. 240/2, 241 (TF), 240 (TF), 251 (TF), 252 (TF) und 254/3 Gemarkung Diepoltsreuth entsprechend dem vorliegenden Luftbildauszug grundsätzlich zu. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes werden in Aussicht gestellt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2020 08:19 Uhr