Freiflächenphotovoltaik Diepoltsreuth II:
Änderungsbeschluss zur 15. Flächennutzungsplanänderung "Solarpark Diepoltsreuth II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 10.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Matthias Rembold vom Büro RF Ingenieurberatung GmbH Nabburg stellt die Planung mit Stand vom 10.12.2020 zur Änderung des geltenden Flächennutzungsplans auf den Flurstücken 240 (TF), 240/2, 241 (TF), 251 (TF), 252 (TF) & 254/3, Gemarkung Diepoltsreuth, von der derzeit dargestellten Nutzung „Fläche für die Land- und Forstwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche (SO) für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ vor.
Lage des Vorhabens:
Gemeinde Floß
Gemarkung Diepoltsreuth
Flur-Nrn.: 240 (TF), 240/2, 241 (TF), 251 (TF), 252 (TF) & 254/3
Planungsbereich: ca. 2,7 ha
Gebietsname: Photovoltaik Diepoltsreuth II
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der bereits bestehenden Anlage (Photovoltaik Diepoltsreuth) geschaffen werden.
Die Kosten für die erforderlich werdenden Planungsleistungen zum FNP- Änderungsverfahren werden durch den Vorhabenträger übernommen bzw. die Leistungen auf eigene Rechnung veranlasst. Die
Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Regelverfahren.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes Sondergebiet "Photovoltaik Diepoltsreuth II" gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu.
Der Marktgemeinderat billigt die vorgestellte Planung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 16.12.2020 09:35 Uhr