Vertragsvereinbarung Fundtiere mit dem Tierschutzverein Weiden u. U. e.V. Informationen zum geplanten Neubau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.02.2018 ö beschließend 6
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.05.2018 ö beschließend 7
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 11
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 17.09.2020 ö beschließend 9
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 21.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Sitzung des Marktrates am 17.09.2020, lfd. Nr. 88.
Über den Fortgang der Planungen zum Neubau des Tierheims wurde bereits des Öfteren berichtet. Der Tierheim Weiden und Umgebung e.V. beabsichtigt die Gründung einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) die als juristische Person Eigentümerin des Tierheimes werden soll. Als Teil des Beirats vorgesehen ist ein Vertreter der Landkreisgemeinden, ein Vertreter des Landkreises und ein Vertreter der Stadt Weiden.

Für die geplante Finanzierung wurde bereits ein erster Entwurf einer Zuschussvereinbarung erarbeitet, der auch vom Landratsamt Neustadt geprüft wurde. Als Maßstab für den jeweiligen Baukostenzuschuss der Landkreisgemeinden wurde der Stand der Einwohner zum 30.06.2019 zu Grunde gelegt.

Folgende Finanzierungsvorschläge liegen nun vor:

Alternative 1:
Der Zuschuss wird in einer Summe nach Anzeige des Baubeginns für das Tierheim bezahlt.
Alternative 2:
Der Zuschuss wird in drei gleichen Jahresraten nach Baufortschritt bezahlt. In der Zuschussvereinbarung ist bisher eine Zahlbarkeit der Raten spätestens zum 01.07.2021, 31.05.2022 und zum 31.05.2023 vorgesehen. Eine Zinsbelastung ist hier nicht zu erwarten.
Alternative 3:
Der Markt leistet seinen jährlichen Zuschuss einschließlich des jährlichen Zinsbetrages bis spätestens 31.05. des jeweiligen Jahres für die Dauer von 20 Jahren.

Um nun einen Baubeginn im Jahre 2021 zu ermöglichen, müssten die ersten Zuschüsse auch im Jahr 2021 fließen. Es steht also die Entscheidung der jeweiligen Gemeinde an, welche Zahlungsalternative sie definitiv wählt. Gleichzeitig muss dieser Betrag in den Haushaltsplanungen der Gemeinde für 2021 berücksichtigt werden.

Beschluss

Es besteht Zustimmung für die Finanzierungsalternative 2 zur Zahlung in drei gleichen Jahresraten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Zuschussvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2021 11:44 Uhr