Aufhebung des Bebauungsplans "Am Hohen Baum" Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 24.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 24.02.2022 | ö | beschließend | 6.1 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan für das allgemeine Wohngebiet „Am Hohen Baum“ wurde bereits im Jahr 1964 aufgestellt und hat bis ins Jahr 1973 drei Änderungen erfahren. Bis heute sind über 90% der Fläche bebaut. Der Zweck des Bebauungsplans ist somit erfüllt. Baulücken können nach § 34 BauGB als Innenbereich bewertet werden. Der Bebauungsplan kann aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Am Hohen Baum“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen und gleichzeitig den Aufhebungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2022 11:54 Uhr