Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr.1172/9, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1172/9 Gemarkung Floß. Das Bauvorhaben ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Wiesengrund“, hält jedoch die Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung (U+E+I), Firsthöhe von OK Straße bis OK Dach und OK FFB EG max. 0,50m über dem höchsten Punkt der OK anliegenden Erschließungsstraße nicht ein:
  1. Geplant E+1
  2. Firsthöhe 8,335m
  3. Überschreitung der maximalen Höhe OKFFB über Straße
Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2022 10:39 Uhr