Isolierte Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans "Ziegelhütte"; Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 928/1, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.04.2022 ö beschließend 11
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.07.2022 ö beschließend 5
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 22.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 928/1, Gemarkung Floß, beabsichtigen die Errichtung einer Einfriedung mit Stützmauer. Die geplante Maßnahme entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ziegelhütte“.

Festgesetzt ist:

5. Einfriedungen 
Zulässig sind Holzlatten-, Drahtgitterzäune und Hecken, maximal 1,20m einschl. Sockel hoch, wobei die Sockelhöhe nicht mehr als ¼ der Gesamthöhe der Einfriedung betragen darf. Zäune müssen vor den Säulen durchgehend angebracht sein. Es ist einheitliches Zaunmaterial zu verwenden. Anstriche in gedeckten Farben sind ebenfalls einheitlich auszuführen.

10: Ausnahmen:
       2.         Einfriedungen (Ziffer 5) können auf die vorgeschriebene Höhe auch als Mauern ausgeführt werden, wenn hierbei das Gesamtstraßenbild nicht gestört wird.

Die Stützmauer im Norden dient als Standsicherheit für das Nachbargrundstück, da nach der Begradigung des Grundstücks Fl.Nr. 929/1 der Höhenunterschied ca. 1m beträgt. 
Im Westen dient es ebenfalls als Standsicherheit um die Absenkung des Grundstücks auf Fl.Nr. 938 zu verhindern, das ca. 1m höher liegt

Es ist zu beachten, dass die bereits erstellte Stützmauer im Westen, nicht wie in den eingereichten Planungsunterlagen auf der Grundstückgrenze liegt, sondern die Grundstücksgrenze überschritten hat (s. beiliegenden Ausschnitt aus dem Bayern-Atlas). Die Unterschrift des betreffenden Nachbarn liegt vor.

Beschluss

Die Befreiung wird gem. § 31 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 03.08.2022 10:39 Uhr